Datensicherung - ist verpflichtend!

Funktioniert Ihre Datensicherung?

Funktionierende Datensicherungen sind für Unternehmen essenziell wichtig und auch gesetzlich vorgeschrieben. Nicht nur, dass im Falle des Verlustes von relevanten Daten die bzw. der Geschäftsführer(in) strafbar gemacht werden kann, vielmehr auch sind Unternehmensdaten unwiederbringlich!

Es herrscht oft Unsicherheit, wie und wann eine Datensicherung in welcher Form gemacht werden muss. Bereits die Frage, ob die Sicherung lediglich nur auf einer USB-Platte oder einem NAS-System oder auf einer Cloud ausreichend ist, muss meist mit einem klaren „Nein“ beantwortet werden.

Wir erarbeiten nach den Richtlinien des Informationssicherheitshandbuchs eine entsprechende Umsetzung.

 

Entwicklung eines Datensicherungskonzeptes

Festlegung des Minimaldatensicherungskonzeptes

Datensicherung bei Einsatz kryptographischer Verfahren

Datensicherung verschlüsselter Daten

Geeignete Aufbewahrung der Backup-Datenträger

Sicherungskopie der eingesetzten Software

Beschaffung eines zulässigen und geeigneten Datensicherungssystems

Datensicherung bei mobiler Nutzung eines IT-Systems

Datensicherung auf externen zulässigen Datenträger

Datensicherung über temporäre Netzwerkverbindungen

Verpflichtung zur Datensicherung

Protokollierung und Monitoring