Funktioniert Ihre Datensicherung?
Funktionierende Datensicherungen sind für Unternehmen essenziell wichtig und auch gesetzlich vorgeschrieben. Nicht nur, dass im Falle des Verlustes von relevanten Daten die bzw. der Geschäftsführer(in) strafbar gemacht werden kann, vielmehr auch sind Unternehmensdaten unwiederbringlich!
Es herrscht oft Unsicherheit, wie und wann eine Datensicherung in welcher Form gemacht werden muss. Bereits die Frage, ob die Sicherung lediglich nur auf einer USB-Platte oder einem NAS-System oder auf einer Cloud ausreichend ist, muss meist mit einem klaren „Nein“ beantwortet werden.
Wir erarbeiten nach den Richtlinien des Informationssicherheitshandbuchs eine entsprechende Umsetzung.
Entwicklung eines Datensicherungskonzeptes
Festlegung des Minimaldatensicherungskonzeptes
Datensicherung bei Einsatz kryptographischer Verfahren
Datensicherung verschlüsselter Daten
Geeignete Aufbewahrung der Backup-Datenträger
Sicherungskopie der eingesetzten Software
Beschaffung eines zulässigen und geeigneten Datensicherungssystems
Datensicherung bei mobiler Nutzung eines IT-Systems
Datensicherung auf externen zulässigen Datenträger
Datensicherung über temporäre Netzwerkverbindungen
Verpflichtung zur Datensicherung
Protokollierung und Monitoring