DSGVO Datenschutzgrundverordnung 25.5.18

Am 4. Mai 2016 wurde die „Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)“ kundgemacht.

Die Datenschutz-Grundverordnung tritt am 25. Mai 2018 in Geltung.

 

Das Wesentlichse bei der Datenschutzgrundverordnung ist die Zusammenführung verschiedener Verodnungen, die eine möglichst einheitliche Regelung in Europa anstrebt.

 

Ein sehr wesentlicher Punkt darin ist auch das Datensicherheitsgesetz, dass die Verfügbarkeit und Archivierung von Daten rechtskonform regelt.


Hierzu müssen Regelungen zwischen Unternehmer und Auftragsverarbeiter / Dienstleister geschlossen werden. Man sollte sich dabei auch bewusst sein, ob diese(r) über eine entsprechende Qualifikation verfügt und ob diese(r) auch das sicherstellen kann.