Funktioniert ihre Datensicherung?

... sie ist zudem gesetzlich verpflichtend!

Datensicherungen sind für Unternehmen essenziell wichtig.

Nicht nur, dass im Falle des Verlustes von relevanten Daten die bzw. der Geschäftsführer(in) strafbar gemacht werden kann, vielmehr sind auch Unternehmensdaten unwiederbringlich!

Es herrscht oft Unsicherheit, wie und wann eine Datensicherung in welcher Form gemacht werden muss. Bereits die Frage, ob die Sicherung auf einer USB Platte oder einem NAS-System ausreichend ist, muss meist mit einem klaren „nein“ beantwortet werden.

Wann hat die Sicherung auf einen Magnetdatenträger zu erfolgen und wie oft? Wie und wo muss eine solche Sicherung gelagert werden? Wer ist berechtigt zu prüfen, ob eine Datensicherung vorhanden ist? Sind die Sicherungen lückenlos, sodass benötigte Daten auch wiederhergestellt werden können? Viele dieser Fragen sind auch schwer zu beantworten und bedürfen daher die Beiziehung eines Datensicherungsexperten mit Erfahrung.
Wenn man erst nach Monaten oder Jahren zur Erkenntnis kommt, dass z. B. ein wichtiges Dokument nicht mehr vorhanden ist, stellt sich  die Frage, wer die Verantwortung dafür trägt. Die Antwort liegt aber meistens klar auf der Hand. Die Verantwortung hat das Unternehmen selbst. Zudem würde es  wenig Sinn machen, wenn die IT-Betreuung oft halbherzig durch eine Ein-Personen Firma gemacht wird. Da ist man ohnedies meist ausgeliefert.

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